Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der H3 Brands Hell & Haala-Hirt GbR (nachfolgend „Agentur“) und deren Kundschaft (nachfolgend „Auftraggebende“) über Leistungen in den Bereichen Markenstrategie, Corporate Design und Designumsetzung. Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Leistungsgegenstand & Phasen
2
Die Agentur erbringt Leistungen in folgenden Kernbereichen:
Strategie: z.B. Markenanalyse, Positionierung, Workshop-Leistungen.
Corporate Design: z.B. Logoentwicklung, Typografie, Farbwelt, Bildsprache.
Designumsetzung: z.B. Erstellung von Guidelines, Geschäftsausstattung, digitalen Assets oder Kampagnenmitteln.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Briefing. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Textform und können zu Mehrkosten führen.
Vergütung & Zahlungsbedingungen
3
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir berechnen pro angefangener 15 Minuten.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung in folgenden Phasen:
20 % nach Präsentation der Erstentwürfe
80 % nach Abschluss/Abnahme der Leistungen
Auslagen und Fremdkosten (z. B. Druckkosten, Lizenzen für Schriften/Stockfotos) werden nach Absprache an die Auftraggebenden weitergegeben.
Die von der Agentur berechneten Honorare sind Netto-Honorare. Sofern die Leistungen unter die Künstlersozialversicherung fallen, ist die gesetzliche Künstlersozialabgabe vom Auftraggebenden zusätzlich zu entrichten und direkt an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen.
Urheber- und Nutzungsrechte
4
Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Die Agentur überträgt der Auftraggeberschaft die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Sofern nicht anders vereinbart, wird ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Bearbeitung der Entwürfe bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, offene Dateien (z. B. InDesign, Illustrator) herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Korrekturschleifen & Abnahme
5
In den Designphasen sind, sofern im Angebot nicht anders definiert, zwei Korrekturdurchgänge enthalten. Zusätzliche Änderungen werden nach Zeitaufwand berechnet.
Die Auftraggebenden sind zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sofern diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden (Geschmacksurteil).
Mitwirkungspflichten der Kund:innen
6
Haftung
7
Die Auftraggebenden stellen der Agentur alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Texte, Bilder und Daten rechtzeitig und in einem gängigen Format zur Verfügung. Sie versichern, dass sie zur Verwendung dieser Materialien berechtigt sind.
Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erarbeiteten Lösungen (z.B. Markenrecht), es sei denn, dies wurde explizit beauftragt. Der Auftraggebende ist für die rechtliche Prüfung (Markenrecherche) selbst verantwortlich.
Für die Einhaltung von Pressevorschriften oder wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen ist der Auftraggebende verantwortlich.
Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen und auf die Zusammenarbeit mit der Kundschaft hinzuweisen, sofern kein ausdrückliches Geheimhaltungsinteresse entgegensteht.
Eigenwerbung
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Schlussbestimmung
9
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.